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UNSER VEREIN HEGT, PFLEGT UND BEFISCHT DEN INKWILERSEE

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PATENTE

Naturschutzgebiet

Angelsaison: 15. Mai bis 15. Oktober jeweils von 05.00-22.00

Es sind Ab 1.5. folgende Patente für den Inkwilersee erhältlich:

 Tageskarte 
 

 20 CHF 

 Saisonkarte 

 Erwachsene 

 60 CHF 

 Saisonkarte   Jugendliche 

 20 CHF 

  NEU: Zuhause ausdrucken: Print at home   

Es wird vermehrt Kontrollen geben !!! 

Patente sind auch an folgenden Adressen erhältlich:

Restaurant Frohsinn

Frau C. Keller

Dorfstrasse 4

3375 Inkwil

Marowil Fischerei

Solothurnerstrasse 36

4536 Attiswil

www.shop.marowil.ch

Familie Sommer

Seestrasse 15

4556 Bolken

Einwohnergemeinde Inkwil

Subingerstrasse 1

3375 Inkwil                                             ( Nur Einwohner von Inkwil und Bolken )

Fischereiartikel Kernen

Amselstrasse 1 36

4563  Gerlafingen

www.fischereiartikelkernen.ch

REGLEMENT

01

  • Der Inhaber dieses Patents ist berechtigt im Inkwilersee vom 15.Mai bis 
    15. Oktober jeweils von 05.00-22.00 vom Ufer aus zu angeln.

  • Der Angelplatz muss ab 22.00 Uhr gänzlich geräumt sein. 

  • Ein gültiger SANA Ausweis ist zwingend.

02

  • Das Fischen ist nur von den markierten Fischplätzen aus erlaubt.(Siehe Plan)

  • Im Weiher (Biotop) der Burgergemeinde Inkwil ist das Fischen verboten.

03

  • Rund um den See und angrenzende Flächen ist NATURSCHUTZGEBIET. Die entsprechenden Vorschriften sind einzuhalten. Aufstellen von Zelten, Unterständen, sind Verboten (Konstruktion mit Stangen oder Vergleichbarem, die mit dem Boden verbunden sind gelten als Unterstand) und sind daher verboten .

04

  • Es darf nur am öffentlichen Feuerplatz (Badi) in der vorbereiteten Feuerstelle ein Feuer entfacht werden.

  • Mitgebrachte Grills jeglicher Art sind verboten.

  • Campieren ist verboten.

05

  • Der Fischereiaufsicht ist jede gewünschte Auskunft zu geben, das Patent ist vorzuweisen und Anordnungen sind strikt zu befolgen.

  • Die Fischereiaufsicht kann in Eigenkompetenz über Patententzug und Sperren verfügen.

06

  • Widerhandlungen und Vergehen werden nach dem Tierschutzgesetz (TschG),
    sowie Fischereigesetz (FiG) mit Haft oder Busse bestraft.

07

  • Der Patentinhaber ist berechtigt mit 2 Angelruten zu fischen.

08

Beim Erwerb dieser Karte verpflichtet sich der Fischer folgende Regeln einzuhalten:

 

  • Das Fischen mit Grundblei ist nur innerhalb eines Radius von 20 Meter erlaubt.

  • Elektronische Bissanzeiger sind nur in lautlosem Zustand gestattet.

09

Verbotene Handlungen:

  •  Spin-Fischen in jeder Form 

  •  Spin-Köder in jeder Form

  • Anfüttern / Futterboote / Futterkörbe /PVA in allen Varianten (Futternetze)

  • Fischen mit lebenden und toten Köderfischen sowie Teilen von Fischen

  • Widerhaken bei jeder Art der Fischerei

  • Anlocken der Fische mit Lichtquellen

  • Echolot/Sonar jeglicher Art

10

Die tägliche Fangzahl ist wie folgt beschränkt:

 

  • Egli // 30 Stk. (kein Mindestmass)

  • Karpfen // 3 Stk. (Mindestmass 25cm)

  • Schleie // 3 Stk. (Mindestmass 25cm)

11

  • Untermassige Fische sowie Hechte sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder in den See einzusetzen.

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