Patente sind an diesen Adressen erhältlich:
Kaiser Fischereiartikel Gewerbestrasse 11
4563 Gerlafingen
Marowil Fischerei
Solothurnstrasse 36
4536 Attiswil
fischen.ch
Chasseralstrasse 3
4900 Langenthal
Fam. Keller Restaurant Frohsinn
3375 Inkwil
Sonntags kein Patentverkauf :
Fam. Sommer
3375 Bolken
Nur für Einwohner der Gemeinde:
Gemeinde Inkwil
Subingenstrasse 1
3375 Inkwil
WICHTIG:
Bitte beachtet die Regeln des Bundesrates - auch beim Fischen am Inkwilersee
Es sind folgende Patente für den Inkwilersee erhältlich:
- Tageskarte 10.-
- Jahreskarte Erwachsene 50.-
- Jahreskarte Jugendliche 10.-
Reglement:
Der Inhaber dieses Patents ist berechtigt im Inkwilersee vom 15.Mai bis
15. Oktober jeweils von 05.00-22.00 vom Ufer aus zu angeln. Der
Angelplatz muss ab 22.00 Uhr gänzlich geräumt sein. Ein gültiger
SANA Ausweis ist zwingend.
Das Fischen ist nur von den markierten Fischplätzen aus erlaubt.
(Siehe Plan) Im Weiher (Biotop) der Burgergemeinde Inkwil ist das
Fischen verboten.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich an einem schützens- werten
Gewässer aufhalten. Es sollte selbstverständlich
sein, das Ufer und das anstossende Land vor Beschädigung usw. zu
schützen und den Abfall zu entsorgen.
Es darf nur am öffentlichen Feuerplatz (Badi) ein Feuer entfacht werden. Campieren ist verboten.
Der Fischereiaufsicht ist jede gewünschte Auskunft zu geben, das
Patent ist vorzuweisen und Anordnungen sind strikt zu befolgen. Die Fischereiaufsicht kann in Eigenkompetenz über Patententzug und
Sperren verfügen.
Widerhandlungen und Vergehen werden nach dem Tierschutzgesetz
(TschG), sowie Fischereigesetz (FiG) mit Haft oder Busse bestraft.
Der Patentinhaber ist berechtigt mit 2 Angelruten zu fischen.
Beim Erwerb dieser Karte verpflichtet sich der Fischer folgende Regeln einzuhalten:
- Das Fischen mit Grundblei ist nur innerhalb eines Radius von
20 Meter erlaubt.
- Elektronische Bissanzeiger sind nur in lautlosem Zustand
gestattet.
Verbotene Handlungen:
- Spin-Fischen in jeder Form
- Spin-Köder in jeder Form
- Anfüttern / Futterboote /
Futterkörbe /PVA in allen Varianten (Futternetze)
- Fischen mit lebenden und toten Köderfischen sowie Teilen von Fischen
- Widerhaken bei jeder Art der Fischerei
- Anlocken der Fische mit Lichtquellen
- Echolot/Sonar jeglicher Art
Die tägliche Fangzahl ist wie folgt beschränkt:
- Egli 30 Stk. (kein Mindestmass)
- Karpfen 3 Stk. (Mindestmass 25cm)
- Schleie 3 Stk. (Mindestmass 25cm)
Untermassige Fische sowie Hechte sind schonend vom Haken
zu lösen und sofort wieder in den See einzusetzen.